Startchancen-Programm

Von der Idee bis zur Umsetzung: Eine Chronik

Ende 2021 erstmals erwähnt, steht das Startchancen-Programm nun kurz vor dem Beginn. Wann wurde was beschlossen? Die Meilensteine im Überblick.

24. November 2021

Koalitionsvertrag: Startchancen-Programm taucht erstmals auf

Die Ampelkoalition auf Bundesebene verspricht 2021 im Koalitionsvertrag „Bildung und Chancen für alle“. Eine Maßnahme, die dazu beitragen soll, ist das Startchancen-Programm. Es soll über zehn Jahre 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler stärken.

20. Mai 2022

Bundeshaushalt 2022: Keine Mittel für Startchancen-Programm

Der Bundeshaushalt 2022 ist beschlossen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhält gut 20 Milliarden Euro für Bildung und Forschung. Das Startchancen-Programm ist darin nicht vorgesehen.

30. September 2022

BMBF-Bericht: Startchancen-Programm verzögert sich, erste Ideen

Aus einem Bericht des BMBF an den Haushaltsausschuss geht hervor, dass das Startchancen-Programm frühestens zum Schuljahr 2024/2025 beginnen wird. Ursprünglich sollte das Programm 2023 starten. Erste konzeptionelle Ansätze werden aber genannt: Das Programm soll aus drei Säulen bestehen: Investitionen in die Schulinfrastruktur, ein Chancenbudget zur freien Verfügung und die personelle Stärkung der Schulsozialarbeit.

November 2022 bis November 2023

Auftakt der Workshop-Reihe

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, in mehreren Workshops gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie mit weiteren Expertinnen und Experten einzelne Themen des zukünftigen Programms zu diskutieren. Die Ergebnisse sollen in das gemeinsame Eckpunktepapier einfließen. Die Treffen werden gemeinsam von Bund und Ländern vorbereitet. Verhandlungsführend und verantwortlich für die Länder sind für die A-Seite Hamburg und Rheinland-Pfalz sowie für die B-Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

10. November 2022

Erster Workshop zum Thema: Ausgestaltung des Chancenbudgets

Dieser Workshop findet in der Landesvertretung Schleswig-Holsteins in Berlin statt. Es werden von verschiedener Seite die wissenschaftliche Expertise und die Erfahrungen aus den bestehenden Länderprogrammen, die bereits mit freien Budgets für Schulen operiert haben, eingeholt.

11. November 2022

Bundeshaushalt 2023: Keine Mittel für Startchancen-Programm

Der Bundeshaushalt 2023 ist beschlossen. Das Startchancen-Programm ist darin nicht vorgesehen.

23. November 2022

Zweiter Workshop: Zielgruppe des Startchancen-Programms, Austausch zu Sozial- und Leistungskriterien für eine gezielte Förderung

Dieser Workshop wird vom BMBF verantwortet und in dessen Räumen durchgeführt. Die Erfahrungen mit den Sozialindizes der Länder, die über solch ein Kriterium verfügen, stehen im Mittelpunkt. Es geht um die Frage, wie die Mittel zielgenau in die Länder und an die Schulen gelangen.

12. Januar 2023

Stark-Watzinger (FDP): Bildungsmilliarde zur Startchancen-Milliarde machen

Bundesfinanzminister Christian Lindner kündigt auf dem Dreikönigstreffen der FDP jeweils eine zusätzliche Bildungsmilliarde für die kommenden Jahre an. Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger (FDP) nimmt den Faden auf und sagt wenige Tage später in einem Interview: „Ich möchte die Bildungsmilliarde zu einer Startchancen-Milliarde machen. Das Geld soll also in unser zentrales Bildungsvorhaben fließen, ab dem Schuljahr 2024/2025 bundesweit bis zu 4.000 Schulen in sozial herausfordernder Lage zu fördern. Das Startchancen-Programm ist Stark-Watzinger zufolge ein Paradigmenwechsel weg von der Gießkanne hin zu einer gezielten Förderung. Sie erwarte, dass sich die Länder im gleichen Maße finanziell beteiligen wie der Bund.

22. Februar 2023

Dritter Workshop: Wissenschaftliche Begleitung, Monitoring und Indikatorik

Dieser Workshop wird vom BMBF vorbereitet. Ziel der Workshops ist es, die verschiedenen Möglichkeiten einer wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Startchancen-Programms auszuleuchten. Teilnehmende sind neben den Verhandlungsländern auch Expertinnen und Experten aus Schulen in herausfordernder Lage.

Konkret soll mithilfe des Programms an den Startchancen-Schulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, halbiert werden. © Wübben Stiftung Bildung/Katharina Werle

13. März 2023

Esken (SPD): Früherer Beginn des Startchancen-Programms

Die Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, fordert, das Startchancen-Programm noch im Jahr 2023 beginnen zu lassen. Zudem soll das Programm ihr zufolge vom Bund mit zwei Milliarden Euro jährlich ausgestattet werden. Bisher war eine Milliarde vom Bund vorgesehen.

16. März 2023

CDU: Startchancen-Programm muss zum Schuljahr 2023/2024 beginnen

Nun fordert auch die Union von der Ampelkoalition, das Startchancen-Programm auf das Schuljahr 2023/2024 vorzuziehen.

17. März 2023

381. Kultusministerkonferenz: Länderinterne Einigung auf Verteilschlüssel für das Startchancen-Programm

Das Geld des Bundes soll nach Vorstellung einiger Länder nach dem Königsteiner Schlüssel (Wirtschaftskraft und Zahl der Einwohnenden) verteilt werden, der allerdings die unterschiedliche Sozialstruktur der Länder nicht berücksichtigt. Die Kultusministerinnen und -minister einigen sich bei ihrer Konferenz nach langer Verhandlung auf folgendes Modell: Von der Gesamtsumme der Bundesgelder (also mindestens eine Milliarde) werden fünf Prozent in einen gemeinsamen Solidaritätsfonds abgezweigt, aus dem die Länder mit besonders vielen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zusätzliches Geld bekommen. Die anderen 95 Prozent des Geldes werden weiterhin nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Die Nutznießer dieser Regelung werden Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen sein. Bayern und Sachsen sowie weitere ostdeutsche Länder bekommen demnach weniger Geld. Der Vorschlag ist nicht mit dem Bund abgestimmt.

5. April 2023

Gehring (Bündnis 90/Die Grünen): Früherer Start und mehr Mittel für das Programm

Der Vorsitzende des Bildungsausschusses des Bundestags, Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen), drängt darauf, das Startchancen-Programm früher als im Herbst 2024/2025 beginnen zu lassen. Er fordert eine Erhöhung der Mittel von Bund und Ländern. Gehring: „Gerechtere Chancen für alle müssen diesem Land mehr wert sein.“ Außerdem spricht er sich dafür aus, mehr als die bisher vorgesehenen fünf Prozent des Geldes nach anderen Kriterien als dem Königsteiner Schlüssel zu verteilen; hier müsse „Bedürftigkeit statt Himmelsrichtung“ gelten.

2. Mai 2023

BMBF: Eckpunktepapier liegt vor

Das BMBF legt ein elfseitiges Eckpunktepapier zum Startchancen-Programm vor. Darin schlägt es unter anderem vor: 

  • 60 Prozent der teilnehmenden Schulen sind Grundschulen und 20 Prozent berufsbildende Schulen. 
  • Binnen zehn Jahren soll der Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Startchancen-Schulen, die das Mindestniveau in Deutsch und Mathematik verfehlen, halbiert werden. 
  • Bund und Länder zahlen je eine Milliarde jährlich. 
  • Es soll drei Säulen geben. Investitionsprogramm: etwa 500 Millionen Euro pro Jahr (jährliche Summen können aufgrund baulicher Planungszeit variieren); Chancenbudget: 300 Millionen Euro pro Jahr (ab 2025); Schulsozialarbeit: 100 Millionen Euro pro Jahr (2024) beziehungsweise 200 Millionen Euro pro Jahr (ab 2025). 
  • Neuer Verteilschlüssel für Bundesgelder, der nach einem Mechanismus verteilt wird, der auf einem Sozialindex basiert, und sich wie folgt zusammensetzt:
    • 40 Prozent: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren mit nicht deutscher Familiensprache
    • 40 Prozent: Armutsgefährdungsquote
    • 20 Prozent: negatives Bruttoinlandsprodukt. 
  • Die Auswahl der geförderten Schulen soll durch jedes Land anhand geeigneter und transparenter Kriterien erfolgen.  
  • Bereits bestehende Programme der Länder, die sozioökonomisch benachteiligten Kindern zugutekommen, etwa die „Talentschulen“ in NRW oder die „Perspektivschulen“ in Schleswig-Holstein, dürfen nicht durch das Startchancen-Programm ersetzt werden. 

4. Mai 2023

Vierter Workshop zum Thema: Entwicklung und Innovation in Unterricht, Schule und im Bildungssystem

Dieser Workshop wird vom BMBF verantwortet und in dessen Räumen durchgeführt. Im Fokus steht das Thema Entwicklung und Innovation auf verschiedenen Ebenen.

5. Mai 2023

KMK: Kritik der Länder am Eckpunktepapier des Bundes

Die Länder kritisieren, dass das Eckpunktepapier des BMBF nicht mit ihnen abgestimmt wurde. Zudem äußern sie Kritik an einzelnen Punkten wie der Nicht-Anrechenbarkeit bestehender Programme bei der Ko-Finanzierung, dem Vorschlag für einen neuen Verteilschlüssel und der Ko-Finanzierung durch die Länder in Höhe von 50 Prozent.

3. Juni 2023

382. Kultusministerkonferenz: Erstmalige Verknüpfung von Startchancen-Programm und Fortführung des Digitalpakts

Im Rahmen der Kultusministerkonferenz treffen Ländervertreterinnen und –vertreter die Bundesbildungsministerin zum informellen Gespräch. Bei den Ländern besteht die Sorge, dass der Digitalpakt 2.0 nicht kommt. Die Länder fordern verbindliche Aussagen und betonen, dass die Einigung beim Startchancen-Programm nicht auf Kosten des Digitalpakts gehen dürfe.

12. bis 14. Juni 2023

Klausurtagung der Verhandlungsgruppe von Bund und Ländern

Zu dieser Klausur haben sich alle Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der verhandlungsführenden Länder sowie vom Bund in der Landesvertretung Hamburgs in Berlin zusammengefunden. Die Klausur soll (eigentlich) der Erarbeitung eines gemeinsamen Eckpunktepapiers von Bund und den Verhandlungsländern dienen. Am Ende kann jedoch eine Vielzahl von offenen Fragen nicht abschließend geklärt werden.

5. Juli 2023

Bundeshaushalt 2024: Erstmals Mittel für das Startchancen-Programm eingeplant

Das Startchancen-Programm ist mit 500 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 vermerkt.

Für Säule 1 wird nach einem speziellen Schlüssel errechnet, wie viel Geld jedes Bundesland erhält. Dabei spielen der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (40 Prozent), die jeweilige Armutsgefährdungsquote (40 Prozent) und das negative Bruttoinlandsprodukt (20 Prozent) eine Rolle. © Wübben Stiftung Bildung/Peter Gwiazda

12. Juli 2023

KMK: Sorge um Digitalpakt 2.0 – Verknüpfung mit Startchancen-Programm

In einer kurzfristig anberaumten Online-Pressekonferenz verstärken die Kultusministerinnen und Kultusminister den Druck auf das BMBF, den Digitalpakt fortzuführen. Dem BMBF wird Zeitspiel und eine fehlende Verlässlichkeit vorgeworfen. Die Länder wollen den Digitalpakt nach eigenen Angaben nicht mit dem Startchancen-Programm verknüpfen, betonen aber die Frage nach der Verlässlichkeit des Bundes bei Bund-Länder-Programmen.

8. August 2023

Jarzombek (CDU): Keine konkreten Zielvorstellungen, kein Zeitplan

Der bildungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek, kritisiert, dass die Bildungsministerin ein Jahr vor geplantem Beginn des Startchancen-Programms „ohne konkrete Zielvorstellung und Zeitplan“ dastehe. Zudem moniert der Politiker, dass zu stark auf bauliche Maßnahmen gesetzt werde.

25. August 2023

Verhandlungsgruppe: Eckpunktevorschlag wird zeitnah vorgelegt

Die Verhandlungsgruppe, bestehend aus vier Ländervertreterinnen und –vertretern (Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und NRW) und dem BMBF, berichtet, dass sie Fortschritte macht und zeitnah einen Vorschlag für ein gemeinsames Eckpunktepapier vorlegen wird. Dieses soll im Rahmen der Amtschefkonferenz am 12. September erstmals mit allen 16 Bundesländern erörtert werden.

12. September 2023

Amtschefkonferenz: Gemeinsame Pressekonferenz von BMBF und den Ländervertretungen – keine Eckpunkte

Nachdem das Hintergrundgespräch des BMBF mehrfach abgesagt wurde, treten Bund und Ländervertreterinnen
und
-vertreter im Anschluss an die Amtschefkonferenz gemeinsam vor die Presse. Es werden keine Eckpunkte veröffentlicht, da zentrale Punkte noch strittig sind. Heike Schmoll berichtet in der F.A.Z., dass bis zu diesem Zeitpunkt bereits 65 Arbeitstreffen auf verschiedenen Ebenen stattgefunden haben und die vier beteiligten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Länder bis zu 30 Prozent ihrer Arbeitszeit in die Gespräche zum Startchancen-Programm investieren.

21. September 2023

BMBF und KMK: Die Eckpunkte für das Startchancen-Programm stehen fest

Die gemeinsame Verhandlungsgruppe des BMBF und der vier Länder hat sich nach abschließenden Gesprächen auf entscheidende Eckpunkte für das Startchancen-Programm geeinigt. Das auf zehn Jahre angelegte Förderprogramm soll im kommenden Schuljahr starten, wegen der Planungs- und Vorbereitungszeit zunächst mit mindestens 1.000 Schulen. Spätestens ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen alle 4.000 Schulen teilnehmen. Der Bund will jährlich bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Die Länder sollen sich in gleicher Höhe beteiligen, wobei sie bereits laufende eigene Förderprogramme, mit denen sie benachteiligte Schulen unterstützen, anrechnen können. Die Länder wählen die Schulen, die gefördert werden sollen, entsprechend den Zielen des Startchancen-Programms selbst aus. Die Zustimmung der übrigen zwölf Länder steht noch aus.

13. November 2023

Esken (SPD): Startchancen-Mittel müssen verfünffacht werden

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken fordert für das Startchancen-Programm statt der zwei Milliarden Euro jährlich zehn Milliarden pro Jahr.

21. November 2023

Bundesfinanzministerium: Haushaltssperre wird auf Bundeshaushalt ausgeweitet

Das Bundesfinanzministerium hat die für den Klima- und Transformationsfonds verhängte Haushaltssperre auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt ausgeweitet. Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2023 sollen gestoppt werden, um Vorbelastungen für das kommende Jahr zu vermeiden. Davon wäre auch das Startchancen-Programm betroffen.

29. bis 30. November 2023

Fachklausur

Diese Fachklausur findet wieder in der Landesvertretung Schleswig-Holsteins in Berlin statt und dient der Erarbeitung einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung inklusive Verwaltungsvereinbarung zum Startchancen-Programm.

2. Dezember 2023

Stark-Watzinger (FDP): „Das Startchancen-Programm wird wie geplant starten“

Die Bundesbildungsministerin sieht den Start des Programms durch mögliche Einsparungen im Haushalt 2024 nicht gefährdet.

Laut Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger ist das Startchancen-Programm das „größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik“. © Wübben Stiftung Bildung/Katharina Werle

22. Dezember 2023

KMK: Alle Länder erhalten Entwurf zur Startchancen-Vereinbarung

Zwei Tage vor Weihnachten erhalten alle Länder den zwischen BMBF und den verhandlungsführenden Ländern abgestimmten Entwurf für die Startchancen-Vereinbarung. Dieser soll am 8. Januar 2024 im Rahmen einer Sonder-Amtschefkonferenz besprochen werden, gefolgt von einer Sitzung auf Arbeitsebene und einem zweitägigen Länderworkshop.

22. Dezember 2023

Bayern und Sachsen: Länder verknüpfen Startchancen-Vereinbarung mit Zukunft des Digitalpakts

Sachsen und Bayern kündigen an, die Startchancen-Vereinbarung nur zu unterzeichnen, wenn auch der Digitalpakt 2.0 auf den Weg gebracht wird. Sachsens Staatssekretär Wilfried Kühner sagt gegenüber Bildung.Table: „Wenn über das Startchancen-Programm entschieden wird und es gibt keine klare Zusage des Bundes zum Digitalpakt, wird Sachsen nicht zustimmen können.“

2. Februar 2024

Bund und Länder: Startchancen-Programm kommt zum Schuljahr 2024/2025

Bund und Länder einigen sich auf das Startchancen-Programm und verkünden dies in einer gemeinsamen Pressekonferenz. Die Länder beschließen die Vereinbarungen auf einer Sondersitzung der KMK. Laut Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger ist es das „größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik“ (siehe Infokasten unten).

28. Februar 2024

Bund veröffentlicht Richtlinie für die wissenschaftliche Begleitung

Das BMBF schreibt die Richtlinie zur Förderung eines Forschungsverbundes für die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms aus.

11. April 2024

Debatte im Bundestag: Gute Startchancen für mehr Bildungsgerechtigkeit

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fordern die Bundesregierung auf, die Umsetzung des Startchancen-Programms zügig auf den Weg zu bringen – und zwar gemeinsam mit den Ländern und unter enger Einbindung von Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Sie fordern, den Bürokratieaufwand durch die Nutzung innovativer digitaler Lösungen möglichst gering zu halten. Außerdem solle eine engere, zielgenauere und verbindlichere Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommune etabliert werden, „um gemeinsam gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und Qualität, Vergleichbarkeit, Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des Bildungswesens zu stärken sowie bundesweite Standards zu definieren und langfristig zu einheitlichen Rahmenbedingungen in den Ländern zu kommen“, heißt es in dem Antrag.

4. Mai 2024

Bund veröffentlicht Ausschreibung zur Evaluation

Das BMBF schreibt die Evaluation des Startchancen-Programms europaweit aus.

1. Juni 2024

Stichtag: Länder benennen die ersten Startchancen-Schulen

Die Länder benennen die Schulen, die (im ersten Programmjahr) gefördert werden. Grundlage dafür sind wissenschaftsgeleitete Indikatoren. Als Mindestanforderung sind die Benachteiligungsdimensionen Armut und Migration anzulegen.

4. Juni 2024

Offizielle Unterzeichnung: Startschuss für das Startchancen-Programm

Bundesministerien Bettina Stark-Watzinger und KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot unterzeichnen die Vereinbarungstexte und geben anschließend eine gemeinsame Pressekonferenz.

5. Juni 2024

Inkrafttreten der Vereinbarung: Startchancen-Programm nimmt Fahrt auf

Die Vereinbarungstexte treten in Kraft.

Vereinbarungen zum Startchancen-Programm

Ab dem 1. August 2024 wollen Bund und Länder über zehn Jahre gemeinsam 20 Milliarden Euro investieren und 4.000 Schulen in herausfordernder Lage bei ihrer Arbeit unterstützen. Zunächst starten 2.060 Schulen, bis 2026/2027 sollen alle Schulen in das Programm eingemündet sein. 60 Prozent des Geldes sollen an Grundschulen gehen. 

Das Programm beinhaltet drei Säulen, in die jeweils ein festgelegter Prozentsatz des Geldes fließt: 

  1. Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung (40 Prozent) 
  2. Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung (30 Prozent) 
  3. Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams (30 Prozent) 

 

Für Säule 1 wird nach einem speziellen Schlüssel errechnet, wie viel Geld jedes Bundesland erhält. Dabei spielen der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (40 Prozent), die jeweilige Armutsgefährdungsquote (40 Prozent) und das negative Bruttoinlandsprodukt (20 Prozent) eine Rolle. 

Ziel des Programms ist es, „die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung so zu verbessern, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen ihre Talente und Potenziale frei entfalten können und Bildungserfolg von sozialer Herkunft entkoppelt wird“, heißt es in der Vereinbarung von Bund und Ländern. Konkret soll mithilfe des Programms an den Startchancen-Schulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, halbiert werden. Bundesweit werden rund eine Million Schülerinnen und Schüler davon profitieren. Die Länder legen anhand von sozialen Kriterien selbstständig fest, welche Schulen an dem Programm mitmachen. Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 

Die veröffentlichten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Weitere Informationen: 
https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/startchancen/startchancen-programm.html

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